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Vertretung ohne Vertretungsmacht

См. также в других словарях:

  • Vertretung ohne Vertretungsmacht — Vertretung ohne Vertretungsmacht,   das Fehlen oder Überschreiten der Vertretungsmacht (Stellvertretung). Ein von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht abgeschlossener Vertrag ist schwebend unwirksam, d. h., er bedarf der Genehmigung durch den… …   Universal-Lexikon

  • Vertretung ohne Vertretungsmacht — Abschluss eines Vertrags erkennbar im Namen eines anderen, ohne von diesem bevollmächtigt (⇡ Vollmacht) oder sonst wie (z.B. als Geschäftsführer einer GmbH) zur ⇡ Vertretung befugt zu sein. Die Gültigkeit hängt von der ⇡ Genehmigung des… …   Lexikon der Economics

  • Vertreter ohne Vertretungsmacht — Falsus procurator (lat. wörtlich: „falscher Vertreter“) ist der juristische Fachbegriff für einen Vertreter ohne Vertretungsmacht (österr. Scheinvertreter). Der Begriff stammt aus dem römischen Recht. Die weibliche form ist falsa procuratrix. Wer …   Deutsch Wikipedia

  • Vertretungsmacht — Befugnis zum rechtsgeschäftlichen Handeln im Namen eines anderen mit Wirkung für oder gegen diesen (⇡ Stellvertretung, ⇡ Vertretung). V. beruht auf gesetzlicher Bestimmung (⇡ gesetzlicher Vertreter) oder ⇡ Vollmacht. Vgl. auch ⇡ Vertretung ohne… …   Lexikon der Economics

  • Vertretung (Deutschland) — In der Rechtswissenschaft versteht man unter Vertretung bzw. Stellvertretung das rechtsgeschäftliche Handeln einer Person (Vertreter bzw. Stellvertreter) für eine andere Person (Vertretener), welche die rechtlichen Folgen dieses Handelns treffen …   Deutsch Wikipedia

  • Gesetzliche Vertretung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der gesetzliche Vertreter ist ein Stellvertreter, dessen Vertretungsmacht nicht auf einer Vollmacht, das heißt einer… …   Deutsch Wikipedia

  • Falsus procurātor — (lat.), derjenige, der als Stellvertreter eines andern auftritt, ohne hierzu ermächtigt zu sein, indem er entweder irrtümlich seine Ermächtigung annimmt oder fälschlich dieselbe vorgibt. Die Wirksamkeit eines von einem f. p. abgeschlossenen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Stellvertretung — Stẹll|ver|tre|tung 〈f. 20〉 Vertretung eines anderen, Handlung im Namen eines anderen * * * Stẹll|ver|tre|tung, die: Vertretung eines anderen; das Handeln im Namen eines anderen. * * * Stellvertretung,   Vertretung, bürgerliches Recht: das… …   Universal-Lexikon

  • Vollmacht — Befugnis; Ermächtigung; Mandat; Prokura; Bevollmächtigung; Freibrief; Handlungsvollmacht; Vollziehungsbefehl * * * Voll|macht [ fɔlmaxt], die; , en: schriftlich gegebene Erlaubnis, bestimmte Handlungen anstelle eines anderen vorzunehmen …   Universal-Lexikon

  • Falsus procurator — (lat. wörtlich: „falscher Vertreter“) ist der juristische Fachbegriff für einen Vertreter ohne Vertretungsmacht (österr. Scheinvertreter). Der Begriff stammt aus dem römischen Recht. Die weibliche form ist falsa procuratrix. Wer im Namen eines… …   Deutsch Wikipedia

  • Kollusion (Recht) — Inhaltsverzeichnis 1 Kollusion im deutschen Privatrecht 2 Kollusion im deutschen Strafrecht 2.1 Kollusion bei Anstiftung 2.2 Bedeutung der privatrechtl …   Deutsch Wikipedia

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